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Garantie

Die Garantie wird von der Zahnmedizin und Zahnklinik gegeben, in der Sie die zahnärztliche Behandlung erhalten. Unsere Zahnklinik bietet eine Garantie für alle Zahnrestaurationen, aber verschiedene Arten von Arbeiten unterliegen unterschiedlichen Garantiebedingungen. Das Dentallabor stellt dem Patienten nach Durchführung der zahntechnischen Arbeiten einen ausführlichen Garantieschein aus. Mit dieser Garantiekarte garantiert das Dentallabor die Verwendung hochwertiger Materialien die fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiter, unsere Maschinen und die eingesetzte Technik erfüllen höchste Anforderungen Bei sachgemäßer Anwendung gewährt die Zahnarztpraxis 1-5 Jahre Garantie nach Baubeginn in Ihren Zahnersatz. Auf prothetische Arbeiten (Kronen, Brücken, Inlays etc., aber nicht provisorischer Ersatz!) wird 5 Jahre Garantie und auf jeden anderen Zahnersatz (z. B. Kompositfüllungen, herausnehmbarer Zahnersatz) 2 Jahre Garantie gegeben. Für Implantate gibt es eine spezielle sogenannte Osseointegrationsgarantie. Die Garantie kann nur in unserer Zahnklinik in Alanya und ausschließlich für die dort durchgeführten zahnärztlichen Arbeiten in Anspruch genommen werden. Für den Fall, dass Sie für einen Garantieanspruch zurücksenden müssen und festgestellt wird, dass Ihre zahnärztliche Arbeit unter die Garantie fällt, werden Zahnersatz oder Restaurationen der ursprünglichen Arbeit kostenlos durchgeführt. Reisekosten sind nicht Bestandteil der Garantie.

In folgenden Fällen können wir keine Garantie übernehmen:

den Rat des Zahnarztes außer Acht lassen

unsachgemäße Verwendung von Zahnersatz

Wegfall der notwendigen jährlichen Kontrolle

zahnärztliche Arbeiten, die als Nachsorgebehandlungen gelten, z. B.: Nahtentfernung nach einer Operation, Unterfütterung von Zahnprothesen etc.

für provisorische Restaurationen etc.

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